Moderne Sportwagen sind technisch grundsätzlich für eine ganzjährige Nutzung ausgelegt.
Immer mehr Kunden der Scuderia GT bewegen ihre Fahrzeuge auch in den Wintermonaten täglich.
Grundvoraussetzung für einen solchen Einsatz sind top-aktuelle High-Performance-Winterreifen.
Marc Hanke, Serviceleiter im Team Scuderia GT, empfiehlt aufgrund seiner Erfahrung die neueste Generation Winterreifen von Michelin oder Pirelli.
Gerne erläutert Ihnen unser Kundenservice Näheres Marc Hanke persönlich. Aufgrund der Praxiserfahrung rät Scuderia GT vorsorglich zu einigen Maßnahmen, damit Wert und Zustand des Fahrzeugs nicht unter den verschärften Witterungsbedingungen der kalten Jahreszeit leiden. Geschmiedete und gegossene Fahrwerksteile aus Leichtmetall können durch Streusalz anlaufen und unansehnlich grau werden.
Ebenso beobachten die Experten vom Team Scuderia GT ein sich Verfärben der Stoßdämpferhülsen und, ganz besonders gefährlich, Kontaktkorrosion an Brems-, Öl- und Wasserleitungen. Diese aus Aluminium gefertigten Leitungen sind zumeist eloxiert. Die eloxierte Schutzschicht kann jedoch sehr leicht beschädigt werden, etwa durch Steinschlag, Rollsplitt oder sonstige mechanische Einwirkung.
Außerdem sind Verschraubungen und Befestigungs-Schellen zumeist aus normalem Metall, was unter den winterlichen Bedingungen zu Kontaktkorrosion an Leichtmetall-Komponenten führt. Das Gleiche gilt für Karosserie-Teile, deren Oberfläche ebenso geschützt sein sollte, wie die kritischen Verbindungspunkte zu anderen Metallen.
Scuderia GT gewährleistet mit einer speziellen Saisonversiegelung Schutz und Sicherheit, damit Sie faszinierenden Fahrspaß das ganze Jahr genießen können!
Unsere Service Mitarbeiter beraten Sie gerne:
Marc Hanke
Serviceleiter, KFZ-Meister
+49 8062 7265-19
E-Mail
Wojtek Rasztar
Serviceberater, KFZ-Meister
+49 8062 7265-17
Dennis Otto
After Sales Ambassador Ferrari
+49 8062 7265-20
E-Mail
Winterreifen Kennzeichnung
Neue Winterreifen-Kennzeichnung seit 1. Januar 2018
Das bisherige M+S-Zeichen hat ausgedient: neu produzierte Winterreifen müssen ab 1.Januar 2018 das sogenannte „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ (auch „Alpinensymbol“) aufweisen, ein neues Prüfzeichen, das einen Performance-Mindeststandard festlegt.
Für bereits produzierte Reifen gilt eine Übergangsfrist bis Oktober 2024.
Die maximal für den Reifen erlaubte Geschwindigkeit wird durch folgende Buchstaben in der Reifenbezeichnung gekennzeichnet :
- T bis 190 km/h
- H bis 210 km/h
- V bis 240 km/h
- W bis 270 km/h
- Y bis 300 km/h
- ZR über 240km/h
Österreich
01. November – 15. April,
keine generelle Winterreifenpflicht, sondern „…bei winterlichen Straßenverhältnissen…“, Fahrer-Mithaftung bei Unfällen mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen,
Bußgeld 35,- €, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 5.000,- €.
Mindestprofiltiefe 4mm;
Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ gelten als Winterreifen, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen.
Winterreifenpflicht 2022/2023
Deutschland
Auf deutschen Straßen gilt weiterhin das Verbot von Sommerreifen bei „…bei winterlichen Straßenverhältnissen…“.
Bußgeld 60,- bzw. 80,- €, je nach Behinderung des Straßenverkehrs, ein Punkt in Flensburg für Fahrer und Halter;
Fahrer- und Halter-Mithaftung, Einschränkungen der Haftpflicht- und Kaskodeckung bei Unfällen mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen;
Mindestprofiltiefe 1,6mm; Scuderia-GT empfiehlt nicht weniger als 4mm.
Schweiz
keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch „Wetter- und Straßensituation angepaßte Bereifung“ vorgeschrieben; Fahrer-Mithaftung bei Unfällen mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen,
Frankreich
Keine generelle Winterreifenpflicht; auf Gebirgsstraßen können Winterreifen vorgeschrieben sein (Beschilderung);
Mindestprofil 3,5mm.
Italien
überwiegend 15.Oktober – 15. April,
keine generelle Winterreifenpflicht; die Regionen geben unterschiedliche Rechtsverordnungen heraus, die sich teilweise nur auf bestimmte Streckenabschnitte, Passstraßen oder Tunnel beziehen.
Hinweisschilder sollten entsprechende Straßen kennzeichnen. Brennerautobahn A22 nördlich von/bis Affi generelle Winterreifenpflicht 15.11.-15.04.
Eine detaillierte Übersicht findet sich auf der italienisch sprachigen Plattform http://www.pneumaticisottocontrollo.it/index.php
Bußgeld 42,- € bis 345,- €.
Noch ein wichtiger Hinweis:
in Italien gilt für die Monate nach dem 15.Mai bis zum 15.Oktober, dass eventuell noch montierte Reifen mit M&S-Kennzeichnung dem Geschwindigkeitsindex der im Fahrzeugschein angegebenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen müssen, ansonsten droht Bußgeld.
Beispielsweise, wer nach dem 15.Mai auf seinem Maserati Ghibli noch Winterreifen in Italien fährt, die nur bis 240km/h zugelassen sind, riskiert ein Bußgeld.
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